Käsepappel – anspruchslos und schön
Käsepappel (Malva neglecta)
Die Übersetzung ihres lateinischen Namens lautet „die Ignorierte“. Tatsächlich gibt es in den Kräuterbüchern der Volksmedizin Überschneidungen zwischen der kultivierten und farbenprächtigen Malve und der unscheinbareren Käsepappel. Die Käsepappel ist ein wildwachsendes Malvengewächs. Ihre Blüten erfreuen im Spätsommer und Herbst. Inspiration für die Namensgebung der Pflanze waren wohl die Fruchtstände. Sie gleichen der Form kleiner Käselaibe in Miniaturausgabe. Einen sehr langen und guten Ruf besitzt die Käsepappel als Heilpflanze. In der Volksmedizin wird sie verwendet aufgrund ihrer schleimbildenden Inhaltsstoffe. Diese unterstützen die Linderung von Schleimhautreizungen im Hals-, Mund- und Rachenraum. Bevorzugte Verwendung finden hierbei nicht die Blüten sondern die Blätter in getrockneter Form.
Die Wirkung der Blätter wird nicht in der Monografie des BGA/BfArM (Kommission E) bestätigt aber im Jahre 2019 durch die EMA/HMPC anerkannt. Das veröffentlichte Dokument können Sie hier einsehen Statement Malvae Folium.
Die europäische Arzneimittelbhörde (HMPC) schlussfolgerte, dass Zubereitungen mit Malven- und Käsepappelblättern zur Behandlung von Mund- oder Rachenreizungen und damit verbundenem trockenem Husten eingesetzt werden können. Auch bei leichten Beschwerden des Magens und des Darms können Teezubereitungen aus Käsepappelblättern zur Linderung der Beschwerden beitragen. Die Einstufung erfolgte als traditionelles Heilmittel.
Inhaltsstoffe:
Schleimstoffe, Malvin
Wirkung:
schleimbildend, reizlindernd
Gegenanzeigen:
Es kann zu Überempfindlichkeitsreaktionen auf die Inhaltsstoffe kommen.
Ärztlicher Rat ist erforderlich:
Magen- oder Darmbeschwerden, die während der Einnahme von Zubereitungen mit Käsepappelblättern länger als 2 Wochen bestehen, müssen durch einen Arzt abgeklärt werden.
Rachenreizungen oder Beschwerden im Mundraum, die nicht innerhalb 1 Woche abklingen oder sich unter der Einnahme von Käsepappel-Zubereitungen verschlimmern, bedürfen einer ärztlichen Behandlung.