Können Pflanzen heilen?
Das Wunderbare an der Pflanzenmedizin ist, es handelt sich um ein altes über Generationen weitergegebenes Wissen. Auf der Suche nach Alternativen zur Schulmedizin, die sich auf die Behandlung von Symptomen und spezifischen Krankheitsbildern konzentriert, wenden sich Menschen zunehmend sanfteren, natürlichen Heilmethoden zu. In vielen Fällen leistet die Pflanzenmedizin in Kombination mit der Schulmedizin eine wertvolle therapeutische Unterstützung bei Heilprozessen und trägt massgeblich zur Steigerung des Wohlbefindens bei.
Unbestritten ist, dass Wirkstoffe in den Heilpflanzen enthalten sind, welche die moderne Pharmazie in isolierter Form bei der Herstellung von Medikamenten verwendet. Beispielsweise beim Fingerhut ist das für die therapeutische Sicherheit unabdingbar. Exakte und zuverlässige Dosierungen des Fingerhut-Wirkstoffs Digitalis-Glycosid sind bei Herzrhythmusstörungen nur in extrahierter Form möglich. Widerum sehen wir Beispiele, bei denen erst das Zusammenspiel aller Inhaltsstoffe einer Pflanze die Heilwirkung ergeben. In diesem Fall ist die Natur die perfekte Apotheke in der einmaligen und wunderbaren Kombination vielfältiger Stoffe.
Besitzen alle Pflanzen heilende Kräfte?
Pflanzen bestehen wie alle Lebewesen aus einer Vielzahl von chemischen Verbindungen und Stoffen. Im Laufe des Wachstums bilden sich diese aus, oder sie werden von der Pflanze aus der Umgebung aufgenommen. Hierbei spielen Umweltfaktoren wie z.B. Bodenbeschaffenheit, Umgebungsfeuchtigkeit, Luft und Sonneneinstrahlung eine wichtige Rolle. Nicht alle dieser Stoffwechselprodukte haben eine heilende Wirkung, nähren oder sind der Gesundheit zuträglich. Eine nicht unerhebliche Zahl von Pflanzen und Pflanzenbestandteilen sind giftig und bergen erhebliche Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier.
Was ist eine Heilpflanze?
Kräuterbücher als Orientierungshilfen bieten einen reichen und wertvollen Erfahrungsschatz, der über Generationen erworbenen und weitergereicht wird. Beim Vergleich der Beschreibungen wird man feststellen, dass die beschriebenen Heilwirkungen der Pflanzen und Zubereitungen oftmals voneinander abweichen. Der Grund ist ganz einfach. Zu einem handelt es sich um durch überliefertes und weitergebenes Wissen und zum anderen Teil aus ganz persönlichen Erfahrungen mit den jeweiligen Pflanzen. Die Wahrnehmungen über die Wirkungen können ganz subjektiv sein. Menschen sind Individuen und können ganz unterschiedlich auf Wirkstoffe reagieren. Die Grundlage für dieses Kräuterwissen beruht also nicht auf Studien und wissenschaftlich überprüften Erkenntnissen. Sie beruhen lediglich auf einem Erfahrungsschatz. Abhängig vom Hintergrund und Horizont des Autors können sie sehr individuell ausfallen. Aus diesem wertvollen Wissensschatz können wir lernen, aber sollten keine Verallgemeinerungen treffen!
Wer Kräutertees, Pflanzenbestandteile oder Zubereitungen von Heilpflanzen verkaufen möchte, darf nur die anerkannten Heilwirkungen auf den Packungen, den Informationsbeilagen oder in seiner Werbung nennen. Zum Schutze des Verbrauchers vor irreführenden Gesundheitsversprechen z.B. durch den Genuss von Lebensmitteln wurde die „Health Claim Verordnung“ initiiert (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006). Verboten ist zum Beispiel die Aussage „Cranberry zur Förderung der Blasengesundheit“ weil hierfür nicht der entsprechende Nachweis gebracht werden konnte.
Wer entscheidet das?
In Deutschland ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt, was als Arzneimittel oder Heilmittel, und somit auch Heilpflanzen, zugelassen oder registriert wird. Für Zulassungen von Arzneimitteln, so sieht es das deutschem Recht vor, ist das BfArM zuständig. Innerhalb des BfArM berät die Kommission E über die Registrierungen für die Phytomedizin (Pflanzenheilkunde). Im Unterschied zu den Neuzulassungen von Medikamenten, bei denen aufwändige klinische Studien den Wirksamkeitsnachweis bringen müssen, werden traditionell pflanzliche Arzneimittel durch die Kommision E des BfArM anhand vorhandener wissenschaftlicher Studien und Erfahrungen bewertet. Dabei sind die Bewertungsgrundlagen eine Risiko-/ Nutzenabwägung bei der Verwendung der jeweiligen Pflanze oder des Pflanzenbestandteiles für die zugewiesene Indikation. Die Bewertung (positiv oder negativ) wird in einer Monografie zusammengefasst und legt verbindlich die Anwendungsgebiete, Darreichungsformen und Dosierungen fest.
Auf europäischer Ebene wirkt die HMPC (Committee on Herbal Medicinal Products). Die Kommision der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) ist für die Bewertung der wissenschaftlichen Daten zu pflanzlichen Stoffen, Zubereitungen und Kombinationen zuständig. Die HMPC setzt sich aus wissenschaftlichen Experten auf dem Gebiet pflanzlicher Arzneimittel zusammen. Sie erstellt die EU-Monografien. Darin werden die therapeutischen Verwendungszwecke und sicheren Bedingungen für die etablierte und / oder traditionelle Verwendung von pflanzlichen Stoffen und Zubereitungen zusammengefasst.
Was sagt der Apotheker?
Nun kann ich aber auch Pflanzenbestandteile und Präparate in Apotheken kaufen, die keine nachgewiesene Heilwirkung haben? Apotheken sind selbstverständlich auch an die Gesetzgebung gebunden. Im Rahmen der Beratung können Apotheker Empfehlungen nach ihrem sachlichen Kenntnisstand aussprechen. Anpreisen darf er sie in diesem Falle nicht!
Mein persönlicher Rat!
Die Beschäftigung mit Heilpflanzen und Kräutern kann sehr viel Freude bereiten. Um so mehr, wenn dabei erfolgreich dieses oder jenes Leiden vermindert oder kuriert werden kann. Spannend und interessant ist das Lernen aus dem übertragenem Wissen und das Entdecken der Pflanzen in der Natur. Um Fehler in der Anwendung zu vermeiden, orientiere ich mich an den Monografien und gleiche diese mit den Beschreibungen in den Büchern ab. Bei der Auswahl der Kräuter, die ich verwende, nutze ich oft zusätzlich meine Intuition. Aussehen, der Geschmack oder der Geruch entscheiden dann darüber, ob ich die Pflanze in der jeweiligen Situation mag. Nicht jedem schmeckt ein Aufguss aus Weidenrinde bei Kopfschmerz.
Dieser Artikel wurde bereits am 26.03.2018 auf wiesenwohl.de veröffentlicht. Durch einen unbefugten Zugriff wurde der ursprüngliche Inhalt des Beitrages verschoben und gelöscht.