Waldmeister – das wohlriechende Labkraut
Waldmeister (Galium odoratum)
Es ist ein Duft der Kindheit – der typische aromatische Geruch des Waldmeisters. Wir erkennen ihn sofort und erinnern uns an Pudding, Eiscreme, Sirup und Götterspeise. Vielen ist er noch ein Begriff als Aromaspender für die traditionelle Maibowle. In den späten siebziger Jahren kam der beliebte Waldmeister in Verruf und die Anwendung als Aromastoff wurde letztendlich verboten. Beim aromabildenden Inhaltsstoff Cumarin entdeckte man eine karzinogene (krebserregnde) Wirkung. Frei nach dem Motto „einmal ist keinmal“ blieben viele ihrer Tradition und dem einmaligen Genuss der geliebten Maibowle treu. Zumahl die Verfügbarkeit des Aromakrauts zeitlich sehr beschränkt ist. Vom Ausranken der Pflänzchen aus dem laubbedeckten Waldboden bis zur Blüte veregehen nur wenige Tage im Mai.
Bowlenaroma statt Heilmittel
Aufgrund seiner bekannten gefässerweiternden und krampflösenden Wirkung, wird beim Waldmeister eine Eignung zur Behandlung von Migräne vermutet. Das ist allerdings sehr kritisch zu hinterfragen, da der enthaltene Wirkstoff Cumarin in grösseren Mengen ebendiese Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schwindel und Erbrechen auslösen kann. Die im Laub der Waldmeisterpflänzchen enthaltenen Anteile des Cumarins sind bei der Bildung des wahrnehmbaren Waldmeisteraromas beteiligt.
Weitere Anwendungsgebiete wie Herzbeschwerden, Schlaflosigkeit und Nervenschmerzen konnten bis heute weder durch die Literatur noch durch klinische Studien belegt werden.
Regelmässigen Blattkränze an den viereckigen Stengeln sind neben seines aromatischen Duftes die unverkennbaren Merkmale des Waldmeisters.
Cumarin ein problematischer Inhaltsstoff
Das in den Pflanzen vorhandene Cumarin dient in erster Linie der Selbstverteidigung, dem Frassschutz. Daher meiden Insekten diese Pflanzen. Praktischerweise lässt sich mit dem Pflanzenkraut auch eine Abwehr von Mücken bewirken. Cumarin kann bei der Verstoffwechselung im Körper leberschädigende Abbauprodukte erzeugen, die im ungünstigsten Falle eine krebserregende Wirkung haben können. Es gibt zwar eine unbedenkliche Grenzmenge, bis zur der keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind (0,1mg/kg Körpergewicht). Der Gesetzgeber versuchte offensichtlich mit dem Verbot des Waldmeisters als Aroma für die Lebensmittelindustrie, Kinder und Heranwachsende zu schützen. Bekanntermassen mögen sie gerade grüne Süssigkeiten mit Waldmeisteraroma. Heute bedient man sich eines künstlichen Aromastoffes, der das verdächtige Cumarin nicht enthält.
Weil die beanspruchten Wirksamkeiten nicht belegt werden konnten, lehnte die Kommission E des BfArM bereits 1987 die Anerkennung als Heilpflanze ab. Dieser Schlussfolgerung folgte die EMA/HMPC und erstellte ebenfalls keine Monografie. Selbst die ESCOP erwähnt den Waldmeister bisher nicht.
Inhaltsstoffe:
Cumarin und Cumarinvorstufen, Iridoidglucoside, phenolische Verbindungen: Gallussäure, Kaffeesäure, p-Cumarsäure, p-Hydroxybenzoesäure, Vanillin
Wirkung:
gefässerweiternd, entzündungshemmend, krampflösend
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